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Genau an dieser Stelle kommen wir, Fischer & Lohsen IT aus Ringstedt-Hainmühlen, als Ihr kompetenter... weiterlesen

Webentwicklung

Webentwicklung - Fischer & Lohsen IT - Ringstedt-Hainmühlen - Landkreis Cuxhaven

Hardware

Hardware - Fischer & Lohsen IT - Ringstedt-Hainmühlen - Landkreis Cuxhaven

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regelungsgegenstand

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Fischer & Lohsen IT, nachfolgend "Anbieter" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.

1.3. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

2. Vergütung

2.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug.

2.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.3. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

3. Leistungszeit
Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1. Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

4.2. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

4.3. Webdesign: Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Web-Site einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.

5. Haftung

5.1. Für Mängel seiner Leistungen haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

5.2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

5.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.4. Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5.5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

5.6. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Kunden als auch des Anbieters zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.

5.7. Der Kunden ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von dem Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

6. Abnahme

6.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

6.2. Sobald der Anbieter die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

6.3.  Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

6.4. Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

6.5. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung angegeben wurde.

6.6. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf eine Leistung des Anbieters zurückzuführen ist, ist der Anbieter berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand entsprechend der aktuellen Preisliste für Dienstleistungen bei dem Anbieter gegenüber dem Kunden zu berechnen.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist Hainmühlen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.


Stand: September 2011

Fischer & Lohsen IT

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